Zum Hauptinhalt springen
Anbauverein-Verzeichnis — Cannabis Social Clubs finden
Mitgliedschaft · CSC-Pillar · Stand 14.05.2026 · 14 Min Lesezeit

Anbauverein-Mitglied werden — Voraussetzungen, Ablauf, Wartezeit

Wer in einer Anbauvereinigung Mitglied werden möchte, braucht drei Dinge: einen Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland, Volljährigkeit und Geduld. Zwischen Aufnahmegespräch und erster zulässiger Weitergabe liegen mindestens drei Monate Wartezeit (§19 KCanG). Hier zeigen wir den vollständigen Ablauf — vom Finden des Vereins über Aufnahmeantrag und Identitätsprüfung bis zur ersten persönlichen Weitergabe von maximal 50 Gramm pro Monat.

01. September 202414 Min LesezeitAktualisiert 14. Mai 2026
Heller Vereinsraum mit langem Holztisch, zwei Stühlen einander gegenübergestellt, Mappe und Notizblock — dokumentarisch fotografiert.
Redaktioneller Stand: 14.05.2026Dieser Artikel fasst die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung sachlich zusammen. Konkrete Aufnahmebedingungen, Kosten und Wartezeiten variieren je nach Verein und werden in der jeweiligen Satzung festgelegt. Bei rechtlichen Fragen wende dich an eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
6 Monate
Mindest-Wohnsitz
in Deutschland vor Aufnahme (§17 KCanG)
3 Monate
Wartezeit
zwischen Aufnahme und erster Weitergabe
50 g
pro Monat
maximale Weitergabe pro Mitglied
500
max. Mitglieder
pro Anbauvereinigung (§16 KCanG)

Auf einen Blick

  • Voraussetzungen: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland, persönliche Einzelmitgliedschaft.
  • Wartezeit: mindestens drei Monate zwischen Aufnahme und erster Weitergabe (§19 KCanG) — gesetzlich vorgeschrieben, nicht abkürzbar.
  • Bezugsmenge: maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat, ausschließlich persönlich am Vereinssitz, kein Versand.
  • Doppelmitgliedschaft ausgeschlossen: nur eine Mitgliedschaft pro Person bundesweit zulässig.
  • Kosten: einmalige Aufnahmegebühr (typisch 100 bis 500 Euro), Monatsbeitrag (50 bis 150 Euro) und Kostenanteil pro Gramm (5 bis 12 Euro). Vereine arbeiten nicht-kommerziell und kostendeckend.
  • Aufnahmestopp: bei Erreichen der 500-Mitglieder-Obergrenze nimmt der Verein vorerst keine weiteren Mitglieder auf — keine Werbe-Listen, keine Vorab-Vermarktung.
  • Pflichten: Teilnahme an der Mitglieder- versammlung, ggf. Anbau-Mithilfe, Beachtung des 25-g-Besitz-Grenzwerts im öffentlichen Raum.

Was ist eine Anbauvereinigung?

Eine Anbauvereinigung — im KCanG offizielle Bezeichnung für das, was umgangssprachlich Cannabis Social Club heißt — ist ein nicht-kommerziell organisierter Verein, der gemeinschaftlich Cannabis anbaut und an seine Mitglieder zum Eigenverzehr weitergibt. Die Rechtsgrundlage steht in §§16 bis 25 KCanG, dem Konsumcannabisgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft trat. Die Tätigkeit von Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 zulässig — mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde.

Wichtig zur Abgrenzung: eine Anbauvereinigung ist kein Verkaufsgeschäft. Es gibt keine offenen Türen, kein Sortiment, keine Werbung. Wer Mitglied wird, wird Teil eines Vereins — mit Satzung, Mitgliederversammlung, Vorstand und allen Pflichten, die zu einer Vereinsmitgliedschaft gehören. Den vollständigen Gesetzestext stellt das Bundesamt für Justiz öffentlich bereit: gesetze-im-internet.de/kcang. Hintergrund-Informationen liefert das Bundesgesundheitsministerium.

Weitere rechtliche Einordnung — was insgesamt erlaubt und verboten ist — fasst unsere Übersicht zum Cannabisgesetz zusammen. Wer den Aufbau eines Vereins selbst angehen möchte, findet die Schritte in unserem Gründungs-Leitfaden.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

§17 KCanG nennt die persönlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. Sie sind hart formuliert und werden beim Onboarding nachweispflichtig geprüft. Im Überblick:

  • Volljährigkeit: Mindestalter 18 Jahre. Personen unter 18 sind ausgeschlossen — auch dann, wenn Erziehungsberechtigte zustimmen würden.
  • Wohnsitz in Deutschland: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten vor der Aufnahme. Nachweis über Meldebescheinigung, Personalausweis-Eintrag oder vergleichbares amtliches Dokument.
  • Persönliche Mitgliedschaft: ausschließlich natürliche Personen. Juristische Personen, Sammel-, Familien- oder Unternehmensmitgliedschaften sind ausgeschlossen.
  • Einfachmitgliedschaft: eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung ist nicht zulässig. Die Erklärung wird beim Antrag schriftlich abgegeben.
  • Eigenverzehr: die Mitgliedschaft dient dem Eigenverzehr. Eine Weitergabe an Dritte — auch innerhalb der Familie — ist nach §34 KCanG strafbar.

Eine Berufsausübung, ein Führerschein, ein bestimmtes Einkommen oder ein Gesundheitszustand sind keine Voraussetzungen. Der Verein darf weder eine Gesundheitsprüfung verlangen noch eine Indikation — Anbauvereinigungen sind keine medizinischen Einrichtungen. Wer aus gesundheitlichen Gründen Cannabis benötigt, findet den geeigneten Weg in unserer Übersicht zu Cannabis auf Rezept.

9 Schritte zur Mitgliedschaft

Der Ablauf folgt in der Praxis einer klaren Reihenfolge. Einige Schritte lassen sich parallel angehen — etwa Identitätsprüfung und Wohnsitz-Nachweis —, andere bauen zwingend aufeinander auf. Die 3-Monats-Wartezeit (§19 KCanG) beginnt erst mit der formalen Aufnahme, nicht mit der ersten Anfrage.

  1. Verein in deiner Stadt finden — Über das öffentliche Anbauverein-Verzeichnis lassen sich Vereine in deiner Nähe finden. Wichtig ist eine erreichbare Entfernung: die Weitergabe erfolgt persönlich vor Ort, ein Versand ist ausgeschlossen.
  2. Status prüfen — Vereine sind entweder offen für neue Mitglieder, im Aufnahmestopp oder führen eine sachliche Aufnahmereihenfolge. Bei 500 Mitgliedern (§16 KCanG) endet die Aufnahmemöglichkeit per Gesetz. Aktuelle Status-Markierungen findest du auf der jeweiligen Vereinsseite.
  3. Kontakt aufnehmen — Erstkontakt über die offizielle Vereinsadresse oder das Kontaktformular im Verzeichnis. Sachliche Erstangaben — Wohnsitz, Alter, Motivation — reichen. Vereine reagieren je nach Vorstandskapazität innerhalb von Tagen bis Wochen.
  4. Informationsgespräch — Vereine führen üblicherweise ein Informationsgespräch — persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Inhalte sind Satzung, Pflichten, Beiträge, Mithilfe-Pflichten und Mitgliederversammlung. Hier ist Raum für deine Fragen zu Sorten, Anbau, Sicherheit und Kosten.
  5. Aufnahmeantrag stellen — Der Antrag wird schriftlich gestellt. Pflicht-Angaben sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsstatus zur Bestätigung der Wohnsitzdauer sowie eine Erklärung zur Einfachmitgliedschaft und zur Volljährigkeit.
  6. Identitätsprüfung und Wohnsitz-Nachweis — Identität wird über Personalausweis oder gleichwertiges Dokument geprüft. Der Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten wird über Meldebescheinigung, Mietvertrag oder vergleichbaren Nachweis belegt. Beim ersten Bezug erfolgt eine erneute Identitätsprüfung.
  7. Aufnahmebeitrag entrichten — Mit Bestätigung der Aufnahme werden Aufnahmegebühr und der erste Mitgliedsbeitrag fällig. Anbauvereinigungen arbeiten kostendeckend; Beiträge decken Anbau, Räume, Sicherheit, Personal und Verwaltung. Eine Vorab-Bezahlung ohne Aufnahme ist nicht zulässig.
  8. 3-Monats-Wartezeit (§19 KCanG) — Zwischen Aufnahme und erster Weitergabe liegen mindestens drei Monate. Die Wartezeit ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht abkürzbar — auch nicht durch Aufnahmegebühr oder Mehrbeitrag. Eine sinnvolle Brücke für medizinisch Versorgte ist die Übersicht zu Cannabis auf Rezept.
  9. Erste Weitergabe nach Ablauf der Wartezeit — Nach drei Monaten Mitgliedschaft ist die erste Weitergabe zulässig. Maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat, ausschließlich persönlich am Vereinssitz, mit Sorten- und THC-Information. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten 30 g pro Monat bei höchstens 10 % THC.
Aufnahmegespräch an einem Holztisch — Mappe mit Satzung, Notizblock und Wasserglas im warmen Tageslicht

Kosten der Mitgliedschaft

Anbauvereinigungen arbeiten nach §16 KCanG nicht-kommerziell. Beiträge decken die tatsächlichen Selbstkosten — Räume, Anbau, Sicherheit, Personal, Versicherungen, Verwaltung. Eine Gewinnerzielung ist ausgeschlossen. Die konkreten Beitragsstrukturen sind in der jeweiligen Satzung geregelt und werden auf der Mitgliederversammlung beschlossen.

Realistische Größenordnungen, basierend auf Eigenangaben der ersten genehmigten Vereine 2024 und 2025 sowie auf Satzungsentwürfen aus den Verbänden:

  • Aufnahmegebühr: einmalig, typisch 100 bis 500 Euro. Sie deckt Verwaltungs- und Onboarding-Aufwand sowie einen Anteil an den Investitions-Anlaufkosten.
  • Monatlicher Mitgliedsbeitrag: typisch 50 bis 150 Euro. Er deckt laufende Fixkosten — Miete, Personal, Versicherung, IT — unabhängig vom konkreten Bezugsverhalten.
  • Kostenanteil pro Gramm: bei der Weitergabe werden die direkten Anbaukosten pro Gramm umgelegt. Typisch 5 bis 12 Euro pro Gramm — abhängig von Sorte, Erntemenge und Energiekosten.
  • Sondermitgliedschaften: manche Satzungen sehen ermäßigte Mitgliedschaften für geringere Bezugsmengen vor (z. B. Sozialtarif oder Kontingent- Modelle). Voraussetzungen sind satzungsspezifisch.
  • Mitgliederversammlung: die jährliche Versammlung beschließt Haushalt, Beitragsstruktur und ggf. Sonderumlagen. Eine Anwesenheitspflicht ist satzungsabhängig — eine reine „zahlt und konsumiert"- Mitgliedschaft ist mit dem Vereinsgedanken nicht vereinbar.

Wichtig zur Einordnung: die Kosten sind nicht mit Apothekenpreisen für medizinisches Cannabis vergleichbar. Beim Verein zahlst du eine echte Mitgliedschaft mit allen damit verbundenen Pflichten — bei der Apotheke ein Arzneimittel im klassischen Vertriebsmodell. Eine Detail-Gegenüberstellung steht in unserer Übersicht zu Cannabis auf Rezept.

Wartelisten und Aufnahmestopp

Die Mitgliederobergrenze nach §16 KCanG beträgt 500 Personen pro Anbauvereinigung. Sobald sie erreicht ist, darf der Verein keine weiteren Mitglieder mehr aufnehmen. Im Verzeichnis sind drei Status-Markierungen üblich:

  • Offen: der Verein nimmt aktuell neue Mitglieder auf. Erstkontakt jederzeit möglich; reguläre Bearbeitungszeiten gelten.
  • Aufnahmestopp: der Verein hat die Obergrenze erreicht oder eine satzungsmäßige Obergrenze unterhalb von 500 festgelegt. Neue Mitglieder werden nicht aufgenommen. Sobald Mitgliedschaften enden, kann der Verein wieder öffnen — eine konkrete Vorhersage ist nicht möglich.
  • Aufnahmereihenfolge: einige Vereine sammeln sachliche Anfragen und arbeiten sie in Reihenfolge des Eingangs ab. Eine Werbe-Liste oder ein kommerzielles Vorab-Marketing wäre mit dem Werbeverbot nach §19 Absatz 4 KCanG nicht vereinbar.

Realistische Wartezeiten unterscheiden sich stark nach Region und Verein. In Ballungsräumen mit hoher Nachfrage — Berlin, Hamburg, München — sind frühe Aufnahmestopps verbreitet. In kleineren Städten und in ländlichen Regionen ist die Aufnahme häufig direkt möglich. Wer den Status vergleichen will, findet im Verzeichnis eine tagesaktuelle Übersicht je Stadt.

Aufnahmegespräch — worauf du dich vorbereiten solltest

Das Informationsgespräch ist sachlich, kein Verkaufsgespräch. Vereine prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, und vermitteln Pflichten und Rechte. In der Vorbereitung helfen drei Bereiche:

  • Nachweise vorbereiten: Personalausweis, Meldebescheinigung oder Wohnsitz-Nachweis, ggf. eine schriftliche Erklärung zur Einfachmitgliedschaft. Vereine nennen die erforderlichen Unterlagen in der Regel vorab.
  • Eigene Fragen formulieren: Anbau- und Sortenvielfalt, Sicherheitsstandards, Mithilfe-Pflichten, Mitgliederversammlung, Datenschutzkonzept, Kündigungs- und Wechselregeln. Eine vorbereitete Liste erleichtert den Vergleich zwischen mehreren Vereinen.
  • Erwartungen klären: Wie häufig willst du persönlich vor Ort sein? Wie kommst du dort hin? Wie viele Gramm pro Monat brauchst du realistisch? Eine ehrliche Selbsteinschätzung verhindert spätere Reibung.

Das Gespräch ist kein Verhör. Vereine sind Teil einer noch jungen Versorgungsstruktur — auch sie lernen mit jedem Aufnahmegespräch dazu. Ein ruhiges Erstgespräch, gegenseitige Fragen und das Mitnehmen von Satzung und Beitrags-Aufstellung sind übliche Praxis.

Rechte und Pflichten als Mitglied

Mit der Aufnahme entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten. Eine vollständige Übersicht steht in der jeweiligen Satzung — die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Recht auf Weitergabe: nach Ablauf der 3-Monats-Wartezeit Anspruch auf Weitergabe im Rahmen der gesetzlichen Höchstmengen — 25 g pro Tag, 50 g pro Monat, bei Heranwachsenden 30 g pro Monat mit max. 10 % THC.
  • Recht auf Information: bei jeder Weitergabe Sorten- und THC-Information; auf Anfrage Auskunft zu Anbaubedingungen und Qualitätssicherung.
  • Recht auf Mitwirkung: Teilnahme, Diskussion und Abstimmung auf der Mitgliederversammlung. Wahl des Vorstands. Antragsrechte nach Satzung.
  • Pflicht zur Einfachmitgliedschaft: keine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung.
  • Pflicht zur Wohnsitz-Meldung: bei Umzug ist die neue Anschrift dem Verein mitzuteilen.
  • Pflicht zur Beitragszahlung: fristgerechte Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge.
  • Pflicht zur Mithilfe: einige Satzungen sehen eine Anbau- oder Mitarbeits-Mithilfe-Pflicht in Stunden pro Jahr vor. Andere Vereine arbeiten rein beitragsfinanziert mit Festangestellten.
  • Pflicht zur Beachtung der Besitz-Grenzwerte: im öffentlichen Raum maximal 25 g Cannabis, zu Hause maximal 50 g. Verstöße werden nach §36 KCanG mit Bußgeldern geahndet.
  • Track-and-Trace: Vereine dokumentieren jede Weitergabe. Mitglieder erhalten Sorten- und THC-Information; eine elektronische Erfassung des individuellen Bezugsverhaltens ist üblich, um die Höchstmengen einzuhalten.
Mitgliedsausweis und Aufnahmeunterlagen werden über einen Holztisch übergeben — dokumentarische Aufnahme

Mitgliedschaft kündigen

Eine Mitgliedschaft kann jederzeit nach Maßgabe der Satzung beendet werden. Drei Wege sind üblich:

  • Ordentliche Kündigung: schriftlich an den Vorstand, Frist nach Satzung. Üblich sind drei Monate zum Jahresende oder zum Ende eines Quartals. Bezahlte Beiträge werden in der Regel nicht zurückerstattet.
  • Außerordentliche Kündigung: bei wichtigem Grund (z. B. schwere Krankheit, Umzug ins Ausland) sehen viele Satzungen einen sofortigen Austritt vor. Die Gründe sind im Kündigungsschreiben zu nennen.
  • Ausschluss durch den Verein: bei Pflichtverletzungen — etwa Doppelmitgliedschaft, Weitergabe an Dritte, wiederholter Beitragsausfall — kann der Vorstand nach Satzung den Ausschluss aussprechen. Eine Anhörung ist vorgeschrieben.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte aus §17 ff. KCanG — insbesondere der Anspruch auf Weitergabe. Wer in einen anderen Verein wechseln möchte, sollte die zeitliche Lücke beachten: bei einem nahtlosen Wechsel wäre zwischenzeitlich eine Doppelmitgliedschaft formal nicht zulässig, daher empfehlen Vereine in der Praxis einen sauberen Austritt vor dem neuen Antrag.

Vergleich: Mitgliedschaft, Eigenanbau, medizinisches Cannabis

Drei legale Wege stehen Erwachsenen in Deutschland offen. Sie unterscheiden sich in Voraussetzungen, Kosten, Aufwand und Mengen-Spielraum:

KriteriumAnbauvereinigungEigenanbauCannabis auf Rezept
Rechtsgrundlage§§16-25 KCanG§9 KCanGMedCanG / §31 SGB V
VoraussetzungMitgliedschaft, 3 Monate WartezeitVolljährigkeit, Wohnsitz DeutschlandÄrztliche Indikation, Rezept
MengeBis 50 g/Monat (Heranw. 30 g/Monat ≤10 % THC)3 weibliche blühende PflanzenNach ärztlicher Verordnung
KostenBeitrag + Anteil pro GrammAnlage + Strom + BetriebsmittelApothekenpreis (Kasse/privat)
StandardisierungSorten + THC-Info, dokumentiertEigene VerantwortungArzneibuch-Qualität
Wartezeit3 Monate nach AufnahmeAnbauzyklus (~3-5 Monate)Termin + Rezept (Tage bis Wochen)

Die Wege schließen sich nicht aus. Eine Mitgliedschaft und Eigenanbau gleichzeitig sind zulässig, solange Eigenanbau und Vereinsweitergabe ausschließlich dem persönlichen Verzehr dienen. Eine Weitergabe der eigenen Ernte an Dritte bleibt nach §34 KCanG ausgeschlossen. Detailfragen zur medizinischen Versorgung beantwortet unsere Übersicht zu Cannabis auf Rezept, Detailfragen zum Eigenanbau die Cannabisgesetz-Übersicht.

Mitgliederversammlung in einem schlichten Saal mit Stuhlreihen, Rednerpult und Wandprojektion — dokumentarisch fotografiert

Anbauvereinigung in deiner Stadt finden

Bevor du einen Aufnahmeantrag stellst, lohnt der Blick ins Verzeichnis — Status, Kontaktdaten und Aufnahmeinformationen sind dort tagesaktuell gepflegt. Eine Auswahl der größten Städte:

Alle 30+ Städte im Verzeichnis

Quellen und weiterführende Gesetzestexte

Alle Angaben auf dieser Seite stützen sich auf öffentlich zugängliche Behörden- und Gesetzes-Quellen mit Stand 14.05.2026:

Häufige Fragen

Weiterlesen

Quellen-Stand: 14.05.2026. Nächste redaktionelle Prüfung: 14.08.2026. Diese Seite ist eine sachliche Zusammenfassung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Aufnahmebedingungen, Kosten und Pflichten regelt die jeweilige Vereinssatzung; bei individuellen Fragen wende dich an eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.