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Anbauverein-Verzeichnis — Cannabis Social Clubs finden
Recht · Stand 13.05.2026

Das KCanG paragraphenweise erklaert — der vollstaendige Lese-Guide

Alle relevanten Paragraphen des Konsumcannabisgesetzes mit Klartext-Erlaeuterung und Praxis-Beispielen.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20269 Min LesezeitAktualisiert 13. Mai 2026
Das KCanG paragraphenweise erklaert — der vollstaendige Lese-Guide

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach oeffentlich zugaenglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Einzelfragen wende dich an eine spezialisierte Rechtsanwaeltin oder einen Rechtsanwalt.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft und umfasst 49 Paragraphen in sieben Kapiteln. Den vollstaendigen Text findest du beim Bundesamt fuer Justiz unter gesetze-im-internet.de/kcang. Wir nehmen hier die 14 Paragraphen, auf die du in der Praxis am haeufigsten stoesst, und uebersetzen sie in Klartext.

§1 KCanG — Begriffsbestimmungen#

§1 definiert die Schluesselbegriffe. Wichtig fuer dich: "Cannabis" meint Blueten und blueten-nahe Blaetter, "Konsumcannabis" ist Cannabis fuer den nicht-medizinischen Eigenverbrauch, "Anbauvereinigung" ist der nicht-kommerzielle Verein nach diesem Gesetz. Die Mengenangaben im Gesetz beziehen sich also auf Blueten — nicht auf reinen THC-Gehalt.

§2 KCanG — Verbote im Umgang#

Hier stehen die grossen "Nein": gewerblicher Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf an Dritte. Die §2-Verbote sind der Grund, warum auch Anbauvereinigungen nichts an Nicht-Mitglieder weitergeben duerfen.

Gesetzbuch mit Paragraphensymbolen und Lesebrille auf einem Holzschreibtisch

§3 KCanG — Erlaubter Besitz#

§3 ist der Paragraph, den du auswendig kennen solltest. Erwachsene ab 18 Jahren duerfen bis zu 25 Gramm in der Oeffentlichkeit und 50 Gramm am Wohnsitz besitzen. Mengen darueber sind je nach Hoehe Ordnungswidrigkeiten (§36) oder Straftaten (§34).

§4 KCanG — Umgang mit Cannabissamen#

Erlaubt ist der Umgang mit Cannabissamen, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Fuer den genehmigten Eigenanbau (drei Pflanzen) ist der Erwerb von Samen also legal — aber nur fuer die eigenen, erlaubten Pflanzen.

§5 KCanG — Konsumverbote#

Hier kommen die Schutzzonen: 100 Meter Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplaetzen und oeffentlich zugaenglichen Sportstaetten. Plus: Verbot in Fussgaengerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Plus: kein Konsum in Gegenwart von Minderjaehrigen. Verstoesse sind Ordnungswidrigkeiten.

§6 KCanG — Werbe- und Sponsoringverbot#

Cannabis darf nicht beworben oder gesponsert werden. Das gilt nicht fuer redaktionelle Berichterstattung — die ist durch die Pressefreiheit gedeckt. Aber konkrete Produktwerbung ist tabu.

§9 KCanG — Privater Eigenanbau#

Hier steht die 3-Pflanzen-Regel: bis zu drei weibliche bluehende Pflanzen pro erwachsener Person, am Wohnsitz, mit Schutz vor dem Zugriff Dritter. Voraussetzung: Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Eine ausfuehrliche Erlaeuterung findest du in unserem Artikel zur 3-Pflanzen-Regel.

§10 KCanG — Anforderungen an die Aufbewahrung#

Wer zuhause Cannabis besitzt oder anbaut, muss es vor dem Zugriff Dritter — insbesondere Minderjaehrigen — schuetzen. Konkret: abschliessbarer Schrank oder Raum.

§16-21 KCanG — Anbauvereinigungen#

Diese sechs Paragraphen regeln den gesamten Bereich: Voraussetzungen fuer die Genehmigung (§16, §17), Pflichten im Betrieb (§18, §19), Anforderungen an Anbau und Weitergabe (§20, §21). Wichtigste Eckpunkte: max. 500 Mitglieder, max. 50 g pro Mitglied und Monat, persoenliche Mitgliedschaft, Mindest-Mitgliedszeit drei Monate, Werbeverbot.

Deutschland-Karte mit Bundesländer-Markierungen auf einem Holztisch

§22 KCanG — Erlaubnispflicht#

Ohne Erlaubnis der zustaendigen Landesbehoerde keine Anbauvereinigung. Die Landesbehoerden sind unterschiedlich aufgestellt — manche Bundeslaender (z.B. NRW, Niedersachsen) haben spezielle Cannabis-Behoerden, andere lassen es ueber das Gesundheitsministerium oder das Regierungspraesidium laufen.

§34 KCanG — Straftaten#

Wer mit mehr als 30 g in der Oeffentlichkeit oder 60 g zuhause erwischt wird, kann strafrechtlich verfolgt werden. Gewerblicher Anbau, Handel oder Weitergabe an Minderjaehrige sind ohnehin Straftaten mit Freiheitsstrafe-Rahmen.

§35 KCanG — Bussgelder#

Hier stehen die Ordnungswidrigkeits-Tatbestaende. Bussgeldhoehen bis zu 30.000 €. Eine Uebersicht der gaengigsten Tatbestaende findest du in unserer Bussgeld-Uebersicht.

§44 KCanG — Fahrerlaubnis#

Diese Vorschrift hat den THC-Grenzwert im Strassenverkehr auf 3,5 ng/ml im Blutserum gesetzt (seit 22. August 2024). Mehr dazu in Cannabis und Fahrerlaubnis.

Wie liest man das Gesetz selbst?#

Wenn du einen konkreten Sachverhalt klaeren willst, lies den passenden Paragraphen direkt bei gesetze-im-internet.de/kcang. Die offizielle FAQ des Bundesgesundheitsministeriums unter bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis liefert die Behoerden-Auslegung.

Anbauverein in deiner Stadt finden#

Wer das KCanG nicht nur in der Theorie verstehen will, findet konkrete Anbauvereinigungen direkt vor Ort. Hier die Städte mit den meisten genehmigten Anbauvereinigungen:

Alle 30+ Städte im Verzeichnis

Häufige Fragen#

Wann tritt das KCanG in Kraft?

Wo finde ich den vollständigen Gesetzestext?

Welche Paragraphen sind im Alltag am wichtigsten?

Was ist der Unterschied zwischen KCanG und Medizinalcannabisgesetz?

Ändert sich das KCanG demnächst?

Weiterlesen#

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Quellen-Stand: 13.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.