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Recht · Stand 13.05.2026

Eigenanbau — die 3-Pflanzen-Regel im Detail

Was du anbauen darfst, wo, wie viele Pflanzen — und was passiert, wenn die Polizei kommt.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20267 Min LesezeitAktualisiert 13. Mai 2026
Eigenanbau — die 3-Pflanzen-Regel im Detail

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach oeffentlich zugaenglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

§9 KCanG erlaubt seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau von bis zu drei weiblichen bluehenden Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person — am Wohnsitz, fuer den Eigenkonsum. Klingt nach drei Pflanzen. Ist in der Praxis voller Detail-Fragen.

Drei junge Kräuter-Pflanzen in Terracotta-Töpfen in einem Indoor-Anbauzelt mit warmem LED-Licht

Wer darf anbauen?#

Erwachsene ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Touristen oder Kurzaufenthalter sind ausgenommen. Beim Wohnsitz zaehlt die tatsaechliche Wohnsituation — nicht die Meldebescheinigung.

Drei Pflanzen — pro Person oder pro Haushalt?#

Pro Person. Wenn zwei Erwachsene zusammenwohnen, duerfen also bis zu sechs Pflanzen im Haushalt stehen — jede gehoert klar zu einer Person. Wichtig: das ist eine Auslegung der herrschenden Meinung; die Behoerden in einzelnen Bundeslaendern legen das teilweise restriktiver aus.

Was heisst "weiblich bluehend"?#

Cannabis-Pflanzen haben einen vegetativen (nicht-bluehenden) und einen generativen (bluehenden) Lebensabschnitt. Das Gesetz spricht von "bluehenden" Pflanzen — Saemlinge und Mutterpflanzen in der vegetativen Phase werden im Bundesgesundheitsministerium kontextabhaengig diskutiert. Konservatives Vorgehen empfiehlt sich: insgesamt nicht mehr als drei Pflanzen.

Wo darf ich anbauen?#

Am eigenen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthaltsort. Das umfasst:

  • Wohnung (Zimmer, Schlafzimmer, Buero)
  • Balkon (mit Sichtschutz und Zugriffschutz)
  • Garten (mit Sichtschutz)
  • Keller / Dachboden, sofern Wohnungs-Bestandteil

Nicht erlaubt: Schrebergarten ohne Wohnsitz-Bezug, gemieteter Lagerraum, Auto, oeffentlicher Garten.

Gartenwerkzeug und leere Terracotta-Töpfe auf einer Holzbank

Schutz vor dem Zugriff Dritter#

§10 KCanG schreibt vor: Cannabis und Cannabispflanzen muessen vor dem Zugriff von Minderjaehrigen und Dritten geschuetzt werden. Praktisch heisst das:

  • abschliessbarer Raum oder Schrank,
  • Pflanzen sichtgeschuetzt fuer Kinder,
  • separater Schluessel.

Wenn du Kinder oder Jugendliche im Haushalt hast, ist die Schluessel-Frage zentral. Bei einer Polizeikontrolle wird die Aufbewahrung mitgeprueft.

Mieter:in — was sagt der Mietvertrag?#

Hier wird es kompliziert. §9 KCanG ist Bundesrecht und steht hoeher als ein Mietvertrag. Aber: ein Mietvertrag kann den Anbau einschraenken, wenn er das Hausrecht des Vermieters oder die Geruchsbelaestigung anderer Mieter betrifft. Konkrete Faelle sind aktuell noch in der Rechtsprechung. Mehr dazu in Cannabis im Mietrecht.

Bei Polizeikontrolle — was passiert?#

Wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Pflanzen findet, prueft sie:

  1. Wie viele Pflanzen sind es? Mehr als drei pro Person = Ordnungswidrigkeit oder Strafe.
  2. Sind die Pflanzen vor Dritten geschuetzt? Wenn nein: Verstoss gegen §10.
  3. Wurden Personen unter 18 mit den Pflanzen in Kontakt gebracht? Strafverschaerfung.

Bei drei oder weniger Pflanzen und ordnungsgemaesser Aufbewahrung ist alles legal.

Was darf ich mit der Ernte?#

Ausschliesslich Eigenverzehr. Verschenken an Freunde ist verboten. Tausch ist verboten. Verkauf ist verboten. Auch der Konsum gemeinsam mit anderen Erwachsenen ist erlaubt, aber niemand darf etwas davon mitnehmen.

Mengen ueber 50 g getrocknete Ernte zuhause sind Ordnungswidrigkeit, ueber 60 g strafrechtlich relevant.

Eigenanbau vs. Anbauverein — was lohnt sich?#

FaktorEigenanbauAnbauverein
Aufwandhoch (Pflege taeglich)niedrig (Bezug nach Bedarf)
Kosten Erstausstattung200–600 €0 €
Wartezeit bis erster Ernte8–12 Wochen4–16 Wochen je nach Verein
Monatliche Mengeje nach Erntemax. 50 g
Sorten-Auswahlunbegrenzt3–10 je Verein
Rechts-Risikogering (3 Pflanzen Grenze)sehr gering

Quellen#

Anbauverein in deiner Stadt finden#

Eigenanbau ist eine Option — die andere ist die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung mit gemeinschaftlicher Ernte. Hier die Städte mit den meisten Vereinen:

Alle 30+ Städte im Verzeichnis

Häufige Fragen#

Darf ich mehr als drei Pflanzen anbauen, wenn ich Stecklinge oder Sämlinge dazurechne?

Was, wenn beide Partner zusammenwohnen und jeder anbaut?

Reicht ein abgeschlossenes Zimmer als Schutz vor Dritten?

Was passiert, wenn die Polizei während eines Hausbesuchs Pflanzen entdeckt?

Darf ich auf dem Balkon anbauen?

Weiterlesen#

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Quellen-Stand: 13.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.