Aufnahme von Vereinen
Aufgenommen werden ausschließlich Anbauvereinigungen, die nach § 11 KCanG eine behördliche Genehmigung haben oder im Genehmigungsverfahren sind. Die Vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Wir prüfen das Aktenzeichen und das Vereinsregister.
Wir lehnen Anträge ab von: nicht-genehmigten Pseudo-Clubs, kommerziellen Wein- oder Membership-Modellen, ausländischen Anbietern, Online-Shops, die sich als „Social Club“ tarnen.
